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Bauabzugsteuer Rechner

15% Bauabzugsteuer nach §48b EStG sofort berechnen. Geben Sie den Nettorechnungsbetrag ein und sehen Sie Einbehalt, MwSt und Auszahlungsbetrag — oder prüfen Sie, was eine gültige Freistellungsbescheinigung ändert.

RECHNER

Der Einbehalt wird vom Netto berechnet, nicht vom Bruttobetrag.

ERGEBNIS

MwSt

0,00

Bruttobetrag

0,00

Bauabzugsteuer (15% vom Netto)

0,00

Auszahlung an Bauunternehmer

0,00

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Was ist die Bauabzugsteuer?

Die Bauabzugsteuer nach §48 EStG verpflichtet Leistungsempfänger von Bauleistungen, 15 % des Nettorechnungsbetrags einzubehalten und an das Finanzamt des Bauunternehmers abzuführen. Sie soll Steuerausfälle in der Baubranche verhindern.

Der Einbehalt entfällt, wenn der Bauunternehmer eine gültige Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG vorlegt — oder wenn die Leistung unter die Bagatellgrenze fällt (5.000 € pro Jahr und Bauunternehmer; 15.000 € bei ausschließlich umsatzsteuerfreien Vermietungsleistungen).

So berechnet sich der Einbehalt

  1. Nettorechnungsbetrag der Bauleistung als Basis nehmen.
  2. 15 % Bauabzugsteuer davon ermitteln (Netto × 0,15).
  3. MwSt wie gewohnt aufschlagen (19 % Regelsteuersatz; 0 % bei §13b reverse charge).
  4. Auszahlung = Bruttobetrag − Bauabzugsteuer.
  5. Den Einbehalt bis zum 10. des Folgemonats elektronisch über ELSTER beim Finanzamt anmelden und abführen (Vordruck "Anmeldung über den Steuerabzug bei Bauleistungen").

Worked Beispiel

Rechnung: 10.000 € netto Bauleistung + 19 % MwSt = 11.900 € brutto.

Bauabzugsteuer: 10.000 € × 15 % = 1.500 €.

Auszahlung an den Bauunternehmer: 11.900 € − 1.500 € = 10.400 €.

An das Finanzamt: 1.500 € bis zum 10. des Folgemonats.

Freistellungsbescheinigung §48b EStG

Mit gültiger Freistellungsbescheinigung entfällt der 15 %-Einbehalt vollständig — der Bauunternehmer erhält den vollen Bruttobetrag.

  • Beim Finanzamt zu beantragen; Voraussetzung sind aktuelle steuerliche Zuverlässigkeit und ladungsfähige Adresse.
  • Maximal drei Jahre gültig, oft auf einzelne Aufträge beschränkt.
  • Empfänger muss die Bescheinigung im EIBE-Portal des BZSt auf Gültigkeit prüfen, bevor er ohne Einbehalt zahlt.
  • Ohne gültige Prüfung haftet der Empfänger persönlich für die nicht einbehaltenen 15 %.

Bauabzugsteuer vs. §13b reverse charge

Die beiden Verfahren werden oft verwechselt — sie regeln aber unterschiedliche Steuern und greifen unabhängig voneinander.

AspektBauabzugsteuer (§48 EStG)Reverse Charge (§13b UStG)
SteuerartEinkommen-/KörperschaftsteuerUmsatzsteuer
Wer zahlt ans FinanzamtLeistungsempfänger (Einbehalt)Leistungsempfänger (Steuerschuldnerschaft)
Satz15 % vom Netto19 % MwSt vom Netto
Beide gleichzeitig?Ja — bei B2B-Bauleistungen zwischen zwei Bauunternehmen kann sowohl Reverse Charge als auch Bauabzugsteuer einschlägig sein.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Bauabzugsteuersatz in Deutschland?

Pauschal 15 % des Nettorechnungsbetrags nach §48 EStG — unabhängig von der Branche oder der Höhe der Rechnung (oberhalb der Bagatellgrenze).

Wann entfällt der Einbehalt?

Bei gültiger Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG, oder wenn die Bagatellgrenze von 5.000 € (15.000 € bei nur umsatzsteuerfreien Vermietungen) pro Jahr und Bauunternehmer nicht überschritten wird.

Wird die Bauabzugsteuer vom Brutto oder vom Netto berechnet?

Vom Nettobetrag. Die MwSt wird separat berechnet und voll an den Bauunternehmer ausgezahlt; nur der Einkommensteuer-Teilbetrag (15 %) geht an das Finanzamt.

Bis wann muss ich abführen?

Bis zum 10. des Folgemonats, in dem die Zahlung an den Bauunternehmer geleistet wurde. Anmeldung und Überweisung erfolgen elektronisch über ELSTER.

Was passiert, wenn ich nicht abführe?

Sie haften persönlich für den nicht einbehaltenen Betrag (Haftung des Leistungsempfängers). Zusätzlich entstehen Verzögerungszinsen und ggf. ein Verspätungszuschlag.

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