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Umsatzsteuer-Voranmeldung Fristen 2026

Alle UStVA-Termine 2026 auf einen Blick. Monatliche Abgabe zum 10., quartalsweise bei Vorjahressteuer ≤ 7.500 €, plus Dauerfristverlängerung und ELSTER-Pflichten.

10.

Stichtag des Folgemonats

12×

UStVA pro Jahr (monatlich)

+1 Mo

mit Dauerfristverlängerung

ELSTER

verpflichtend für alle

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UStVA-Fristen 2026 (monatliche Abgabe)

Standard für die meisten Unternehmen: Voranmeldung jeweils zum 10. des Folgemonats. Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich jede Frist um einen Monat.

Voranmeldungszeitraum Standardfrist Mit Dauerfristverlängerung
Januar 202610. Februar 202610. März 2026
Februar 202610. März 202610. April 2026
März 202610. April 202611. Mai 2026
April 202611. Mai 202610. Juni 2026
Mai 202610. Juni 202610. Juli 2026
Juni 202610. Juli 202610. August 2026
Juli 202610. August 202610. September 2026
August 202610. September 202612. Oktober 2026
September 202612. Oktober 202610. November 2026
Oktober 202610. November 202610. Dezember 2026
November 202610. Dezember 202611. Januar 2027
Dezember 202611. Januar 202710. Februar 2027

Wenn der Stichtag auf Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Voranmeldungs-Frequenz: Wer wie oft?

Das Finanzamt legt die Frequenz nach Ihrer Vorjahres-USt-Zahllast fest.

Monatlich (Standard)

Vorjahres-USt > 7.500 €, oder Existenzgründer im Gründungsjahr und im Folgejahr (12 UStVAs pro Jahr).

Quartalsweise

Vorjahres-USt zwischen 1.000 € und 7.500 €. Vier UStVAs pro Jahr (Q1 zum 10. April, Q2 zum 10. Juli, Q3 zum 10. Oktober, Q4 zum 11. Januar 2027 — jeweils +1 Monat mit Dauerfristverlängerung).

Keine UStVA — nur Jahreserklärung

Vorjahres-USt ≤ 1.000 €. Sie geben nur eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung ab.

Kleinunternehmer (§19 UStG)

Keine UStVA, keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung — vollständig befreit (seit 2025 echt steuerfrei).

Dauerfristverlängerung beantragen

Verschiebt jede UStVA-Frist um einen Monat — sehr empfehlenswert für monatliche Anmelder.

Antragstermin

  • • Monatliche Anmelder: bis spätestens 10. Februar 2026
  • • Quartalsweise Anmelder: bis spätestens 10. April 2026
  • • Antrag elektronisch über ELSTER (Vordruck "Antrag auf Dauerfristverlängerung")
  • • Gilt fortan unbefristet, bis zum Widerruf

Sondervorauszahlung

Monatliche Anmelder müssen eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Vorjahres-USt-Zahllast leisten (zum 10. Februar). Sie wird im Dezember-UStVA wieder verrechnet. Quartalsweise Anmelder zahlen keine Sondervorauszahlung.

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

Verspätungs­zuschlag

Bis zu 10 % der USt-Zahllast, höchstens 25.000 €. Festsetzung nach Ermessen des Finanzamts (oft ab 14 Tagen Verspätung).

Säumnis­zuschlag

Bei verspäteter Zahlung: 1 % pro angefangenem Monat (zwingend, kein Ermessen).

Zwangsgeld

Bei dauerhafter Nichtabgabe kann das Finanzamt Zwangsgeld festsetzen und die USt schätzen (oft zu Ihren Ungunsten).

Häufige Fragen

Wer muss monatlich UStVA abgeben?

Unternehmen mit Vorjahres-USt über 7.500 € sowie Existenzgründer im Gründungs- und Folgejahr.

Wann ist die UStVA quartalsweise?

Bei Vorjahres-USt zwischen 1.000 € und 7.500 €.

Lohnt sich die Dauerfristverlängerung?

Für monatliche Anmelder fast immer — Sie bekommen 30 Tage mehr Zeit für Buchhaltung und Liquidität. Die 1/11-Sondervorauszahlung ist liquiditätsneutral, da sie im Dezember verrechnet wird.

Was ist die Umsatzsteuer-Jahreserklärung?

Eine zusammenfassende Jahreserklärung, die alle UStVAs des Jahres reconciled. Abgabefrist: 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater 28./29. Februar des übernächsten Jahres).

Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?

Maximal 10 % der festgesetzten Steuer, höchstens 25.000 € pro Erklärung. Festsetzung nach Ermessen, häufig ab 14 Tagen Verspätung.

Verwandte Tools & Ressourcen

Weitere Rechner und Leitfäden

Offizielle Quellen: ELSTER Portal