Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG stellt kleine Unternehmen von der Umsatzsteuerpflicht frei. Sie zahlen keine Umsatzsteuer auf Ihre Verkäufe, müssen aber im Gegenzug auch keine Vorsteuer geltend machen.
Seit dem 1. Januar 2025 sind die Umsätze nach §19 UStG echt steuerfrei — nicht mehr nur "nicht erhoben". Damit entfällt auch der bisherige USt-Hinweis "Gemäß §19 UStG enthalten Rechnungen keine Umsatzsteuer".
Die zwei Schwellen ab 2025
Vorjahres-Schwelle
25.000 €
Vorher 22.000 €. Bei Überschreitung im Vorjahr verlieren Sie den Status zum 1. Januar des Folgejahres.
Laufende Schwelle
100.000 €
Vorher 50.000 €. Bei Überschreitung im laufenden Jahr verlieren Sie den Status sofort ab dem Überschreitungs-Umsatz.
Wer kann die Regelung nutzen?
- Einzelunternehmer und Freiberufler in Deutschland
- GbR, OHG, KG (Personengesellschaften)
- GmbH und UG (Kapitalgesellschaften)
- Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
Voraussetzung: Sitz oder Wohnsitz in Deutschland und Einhaltung beider Schwellen.
Vor- und Nachteile
Vorteile
- Keine UStVA, keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung
- Niedrigere Endpreise für Privatkunden
- Weniger Buchhaltungsaufwand
- Seit 2025 echt steuerfreie Rechnungen
Nachteile
- Kein Vorsteuerabzug auf Eingangsrechnungen
- Statusverlust bei Überschreiten der 100.000-€-Grenze sofort
- Bei B2B-Kunden oft Wettbewerbsnachteil
- Präferenz für Optionsausschluss bei hoher Investition
Verzicht auf die Regelung (Optionsausschluss)
Wer hohe Investitionen plant oder überwiegend an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen verkauft, kann auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Der Verzicht bindet Sie für mindestens 5 Kalenderjahre. Die Erklärung erfolgt formlos beim Finanzamt oder über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER.