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Kleinunternehmerregelung Rechner

Prüfen Sie in Sekunden, ob Sie unter die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG fallen. Aktuelle Grenzen ab 1. Januar 2025: 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr.

EINGABE

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ERGEBNIS

Status

Geben Sie Ihre Umsätze ein

Vorjahres-Schwelle

€ 25.000

Verbleibend: € 25.000

Laufende Schwelle

€ 100.000

Verbleibend: € 100.000

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Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG stellt kleine Unternehmen von der Umsatzsteuerpflicht frei. Sie zahlen keine Umsatzsteuer auf Ihre Verkäufe, müssen aber im Gegenzug auch keine Vorsteuer geltend machen.

Seit dem 1. Januar 2025 sind die Umsätze nach §19 UStG echt steuerfrei — nicht mehr nur "nicht erhoben". Damit entfällt auch der bisherige USt-Hinweis "Gemäß §19 UStG enthalten Rechnungen keine Umsatzsteuer".

Die zwei Schwellen ab 2025

Vorjahres-Schwelle

25.000 €

Vorher 22.000 €. Bei Überschreitung im Vorjahr verlieren Sie den Status zum 1. Januar des Folgejahres.

Laufende Schwelle

100.000 €

Vorher 50.000 €. Bei Überschreitung im laufenden Jahr verlieren Sie den Status sofort ab dem Überschreitungs-Umsatz.

Wer kann die Regelung nutzen?

  • Einzelunternehmer und Freiberufler in Deutschland
  • GbR, OHG, KG (Personengesellschaften)
  • GmbH und UG (Kapitalgesellschaften)
  • Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

Voraussetzung: Sitz oder Wohnsitz in Deutschland und Einhaltung beider Schwellen.

Vor- und Nachteile

Vorteile

  • Keine UStVA, keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung
  • Niedrigere Endpreise für Privatkunden
  • Weniger Buchhaltungsaufwand
  • Seit 2025 echt steuerfreie Rechnungen

Nachteile

  • Kein Vorsteuerabzug auf Eingangsrechnungen
  • Statusverlust bei Überschreiten der 100.000-€-Grenze sofort
  • Bei B2B-Kunden oft Wettbewerbsnachteil
  • Präferenz für Optionsausschluss bei hoher Investition

Verzicht auf die Regelung (Optionsausschluss)

Wer hohe Investitionen plant oder überwiegend an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen verkauft, kann auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Der Verzicht bindet Sie für mindestens 5 Kalenderjahre. Die Erklärung erfolgt formlos beim Finanzamt oder über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Kleinunternehmer-Grenzen ab 2025?

Vorjahresumsatz 25.000 € (vorher 22.000 €) und laufender Jahresumsatz 100.000 € (vorher 50.000 €).

Was passiert bei Überschreiten der 100.000-€-Grenze?

Sie verlieren den Kleinunternehmer-Status sofort ab dem Umsatz, der die Grenze sprengt. Ab diesem Umsatz müssen Sie Umsatzsteuer ausweisen, UStVA abgeben und Vorsteuer ziehen dürfen.

Brauche ich noch den Hinweis "§19 UStG" auf der Rechnung?

Nein. Seit 1. Januar 2025 sind Kleinunternehmer-Umsätze echt steuerfrei. Es genügt der Hinweis, dass die Rechnung keine Umsatzsteuer enthält; der explizite §19-Verweis ist nicht mehr vorgeschrieben.

Gilt die Regelung auch für Auslandsumsätze?

Inland: ja. Für EU-Auslandsumsätze gilt seit 2025 die EU-Kleinunternehmer-Regelung — bei EU-Gesamtumsatz unter 100.000 € können Sie sich grenzüberschreitend befreien lassen, sofern auch der inländische Umsatz unter 25.000 € bleibt.

Wann lohnt sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung?

Wenn Sie hohe Eingangs-USt haben (z. B. größere Anschaffungen) oder überwiegend B2B verkaufen. Der Verzicht bindet Sie 5 Jahre.

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Weitere Rechner und Leitfäden

Offizielle Quellen: §19 UStG (Gesetzestext)